Rauchmelderpflicht
Seit dem 31.12.2014 müssen in allen Gebäuden in Baden-Württemberg rauchmelder verbaut werden.
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
- In allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Die entsprechende Erläuterung gemäß des Staatsministeriums Baden-Württemberg, Pressestelle der Landesregierung, lautet: